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Strommarktliberalisierung

Seit 1. Oktober 2001 ist in Österreich der Strommarkt vollständig liberalisiert. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie, die Österreich vorzeitig "übererfüllt" hat. Die Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19.12.1996 über den Elektrizitätsbinnenmarkt ist am 19.2.1997 in Kraft getreten und legt die Rahmenbedingungen für die Strommarktliberalisierung fest. Ein Hauptargument dafür war die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft“ - sprich billiger Strom für die Industrie.


In der Öffentlichkeit wurde die Strommarktliberalisierung aber als Segen für alle verkauft: Als Folge des Wettbewerbes würde Strom billiger und die Firmen würde effizienter wirtschaften. Nach anderthalb Jahren Erfahrung kann man eine erste Bilanz ziehen.

· Ein Flop: Die Strommarktliberalisierung hat sich weitgehend als Flop erwiesen – nur knapp ein Prozent der Privatkunden haben innerhalb des ersten Jahres von ihrem neuen Recht Gebrauch gemacht und den Stromversorger gewechselt. Auch in Deutschland liegt nach mehr als vier Jahren die Wechselrate bei rund vier Prozent. Konsumentenorganisationen bezeichnen dort die Strommarktliberalisierung „als gescheitert“. Offensichtlich geht das derzeitige Liberalisierungsfieber völlig an den Bedürfnissen der Menschen vorbei.

· "Unbundling" – ein Dilemma: Bisher handelte es sich bei den österreichischen Stromfirmen um integrierte Unternehmen, d.h. sie erzeugten, transportierten und verkauften Elektrizität. Damit es überhaupt zu einer Liberalisierung kommen kann, müssen diese drei Bereiche entflochten werden („unbundling“); denn nur das Stromnetz ist ein natürliches Monopol, der Rest wird dem Wettbewerb unterworfen. Was bisher als Gesamtsystem funktioniert, wird jetzt künstlich filetiert. Die Folge: Kraftwerke werden dann an das Netz geschaltet, wenn es für den Besitzer betriebswirtschaftlich profitabel ist, aber nicht unbedingt dann, wenn es für das gesamte Stromnetz optimal wäre.

Die Folgen des „unbundling“ - ein Beispiel
In Österreich sind die großen Kraftwerke entlang der Donau im Norden konzentriert, während hingegen im Süden – rund um Graz – der Strombedarf stark wächst. Als Konsequenz sind die vorhandenen Stromleitungen in den Süden stark ausgelastet. Die Liberalisierung hat dieses Problem stark verschärft: (1) Sie führte zu verstärkten Handel und vermehrten Transport über ohnehin überlastete Leitungen. (2) Kalorische Kraftwerke in Südösterreich, die das Stromdefizit rund um Graz ausgleichen könnten, werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen. Die Folge aus diesen beiden Entwicklungen ist volkswirtschaftlicher Nonsens: Einerseits wird mit viel Aufwand eine zusätzliche "Stromautobahn" in die Steiermark gebaut und andererseits verlieren viele Bedienstete in den kalorischen Kraftwerken bzw. dem Kohlebergwerk Köflach ihren Job und werden arbeitslos.

· Verbilligungen – nur für Großabnehmer: Gut in Erinnerung ist noch der „Bartenstein-Tausender“. Der Wirtschaftsminister hatte angekündigt, dass durch die Liberalisierung die Stromrechnung für jeden Privathaushalt um rund 1000 Schilling (also ca. 70 Euro) verringern würde. Wie der Chef der Aufsichtbehörde E-Control bekannt gab, halbierten sich für Industriekunden innerhalb der letzen vier Jahre die Strompreise, bei Privatkunden lag die Einsparung bei ganzen zwei Prozent! Aus den Bartenstein-Tausender ist ein Hunderter geworden.

· Atomstrom: Durch die Strommarktliberalisierung ist der Atomstromanteil in Österreich kontinuierlich gestiegen und liegt jetzt bei rund 15 %; und dies obwohl in Österreich nach wie vor mehr Strom erzeugt als verbraucht wird.

· Ausverkauf an Atomkonzerne: Immer mehr Stromfirmen – wie z.B. EStAG, Kelag, EVN - werden Stück für Stück von Atomstromkonzerne aufgekauft.

Internationale Entwicklungen

· Strommarktliberalisierung – die Gewinner und Verlierer: Die Weltbank hat kalkuliert, wer bei der Privatisierung des britischen Stromwirtschaft gewonnen und verloren hat. Das nicht ganz überraschende Ergebnis war, dass – auf Preisniveau 1994/95 mit 8,1 bis 9,7 Milliarden Pfund die Aktionäre der Stromfirmen die Hauptgewinner waren. Auch die Regierung hat zwischen 0,4 und 1,2 Milliarden profitiert. Verloren haben Konsumenten – zwischen 1,3 und 4,4 Milliarden Pfund und – da die Kostenersparnisse hauptsächlich durch Stellenabbau zustande gekommen sind – jene Beschäftige, die ihren Job in der E-Wirtschaft verloren haben.

· Arbeitsplätze gehen verloren: Die Erfahrung der Liberalisierung aus England und Wales zeigt, dass bei den beiden Stromerzeugern National Power und PowerGen der Personalstand innerhalb von zehn Jahren um 70 Prozent reduziert wurde. Auch in Deutschland geht vier Jahre nach der Strommarktliberalisierung das Stellenstreichen weiter. Im Sommer 2002 wurde prognostiziert, dass in den kommenden fünf Jahren 20 Prozent der 205.000 Beschäftigen in der Strombranche ihren Job verlieren werden . Auch der österreichische Verbund hat innerhalb von einem Jahrzehnt den Beschäftigtenstand halbiert. Österreichweit sank der Beschäftigtenstand in der E-Wirtschaft von über 30.000 Menschen im Jahr 1990 auf 24.000 im Jahr 1999 . Einen riesigen Verlust von Arbeitsplätzen bedeutete auch die Pleite des US-Energiekonzerns Enron. Hier verloren viele Beschäftigte nicht nur ihren Job, sondern auch ihre Ersparnisse und Altersvorsorge.

· Vernachlässigte Infrastruktur: Kennzeichen liberalisierter Energiemärkte ist, dass bei der Erhaltung der Infrastruktur gespart wird. Dies war auch eine der Ursachen für die hartnäckige Stromkrise in Kalifornien.

· Gewinne privatisieren, Verluste verstaatlichen: Dem in seiner Existenz bedrohten größten englischen Stromerzeuger und AKW-Betreiber „British Energy“ hat die britische Regierung einen – vorläufig – befristeten Staatzuschuss von 410 Millionen Pfund gewährt.

· „Multi-Utility“ – Die totale Abhängigkeit: Es besteht die große Gefahr, dass die Menschen in Europa in ihrer Versorgung mit Wasser, Gas, Strom, Nahverkehr und Telekommunikation nur mehr von ein paar wenigen privatwirtschaftlichen Konzernen abhängig sein werden. Durch den Fusions- und Verdrängungswettbewerb könnten sich Mono- bzw. Oligopole bilden, die sich jeder demokratischen und sozialen Kontrolle entziehen. „In fünf Jahren werden in Europa nur noch fünf Unternehmen den Energiemarkt bestimmen – nämlich E.ON, RWE und EdF, vielleicht Vattenfall und wohl ein spanisches Unternehmen“, prognostiziert das Beratungsunternehmen A.T.Kearney . „Multi Utility“ nennt sich das Bestreben dieser Firmen, all diese Dienstleistungen zu bündeln.

Folgende Aufstellung zeigt die größten Energiefirmen in verschiedenen europäischen Ländern :
Firmengruppe Land E-Firma Gasfirma Sonstiges
E.ON D E.ON E.ON, Ruhrgas Wasser, Telekom
RWE D RWE Energie RWE Gas Wasser, Abfall
EdF/GdF F EdF GdF
Suez/Tractabel F/B Electrabel Distrigas Wasser, Abfall, Telekom
Fortum Fin IVO Gasum
ENI I Enipower Italgas/Snam Wasser
Enel I Enel Enel Gas Telekom
Nuon N Nuon Nuon Wasser
Endesa SP Endesa Endesa Gas Telekom, Wasser
Iberdrola SP Iberdrola Iberdrola Gas
Centrica GB Centrica British Gas Telekom


Der GA(T)S-Exkurs

Mit 1. Oktober 2002 wird auch der Gasmarkt vollständig liberalisiert. Die Parallelen zum Strommarkt sind frappant. Allerdings geht es diesmal an den Bedürfnissen der Kunden noch mehr vorbei: Nach einer aktuellen Umfrage wollen nur ein Prozent der Privatkunden ihren Gasversorger wechseln. Bei Strom hatten vor einem Jahr noch zehn Prozent einen Wechsel angekündigt, aber gerade ein Prozent diesen Schritt auch getan. Wieder werden Kostenersparnisse versprochen, diesmal sind es – laut Einschätzung der Aufsichtsbehörde E-Control – 100 Euro. Doch für Kleinabnehmer läuft der Trend in die andere Richtung: So wird die Wiengas den Grundpreis verdoppeln!

Die Vernachlässigung der Infrastruktur – z.B. bei den Übertragungsnetzen – sind eine der Lehren von liberalisierten Strommärkten. Ähnlich sehen die Gefahren in der Gasbranche aus: So warnte erst kürzlich die OÖ Ferngas, dass die Gasmarktliberalisierung notwendige Investitionen in die Infrastruktur stoppen werde.

Was durch GATS alles unmöglich sein könnte
· Kennzeichnung von Produkten/Dienstleistungen (z.B. Stromkennzeichnung)
· Subventionierung bzw. Steuervorteile für umweltfreundliche Dienstleistungen (Einspeisetarife für Ökostrom)
· Internalisierung externer Kosten (Verursacher zahlen für die von ihnen angerichteten und bisher von der Allgemeinheit oder zukünftigen Generationen getragenen Schäden; z.B. Atomkraft)
· Prinzipielles Verbot gewisser Dienstleistungen (z.B. ist die Erzeugung von Atomstrom in Österreich per Verfassungsgesetz verboten)
· Öffentliche Ausschreibungen, die Umweltaspekte berücksichtigen (z.B. Ökostrom).






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